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Coronahilfe RückmeldeverfahrenAngesichts der aktuellen pandemischen Lage und der damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmerinnen und Unternehmer wird die Online-Anwendung für das Rückmeldeverfahren auf der Internetseite der L-Bank für alle zur Rückmeldung Verpflichteten aber noch bis zum 16. Januar 2022 zur Verfügung stehen. Bis zum 16. Januar 2022 können somit alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe, die die Rückmeldung innerhalb der regulären Frist nicht schaffen, ihre Daten auf der Plattform erfassen. Wir appellieren dennoch an alle Empfängerinnen und Empfänger, ihre Rückmeldung möglichst ...

zeitnah abzugeben. 

Weiterlesen: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

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